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Aktuelles

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21. Juni 2010:

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Verdeckte Ermittlungen von PETA zeigten die grausame Realität der Zustände in Zoohandlungen.
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Die Haltungsbedingungen in vielen Zoohandlungen sind alles andere als artgerecht. Tote und verletzte Tiere waren während der Recherche keine Ausnahme sondern die Regel. Die Undercoverreportage findest du unter

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http://www.peta.de/web/zoohandel.1266.html

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Bitte beteilige dich dort an der Petition an Ministerin Aigner und Kanzlerin Merkel.
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http://www.peta.de/web/zoohandel.1266.html

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28. Mai 2010:

 

MAHNWACHE FÜR JOSHI

am 05.06. um 16.00 Uhr in Zuzenhausen

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Am Morgen des 28.04. wurde in Zuzenhausen ein völlig verwahrloster und schwer verletzter Hund gefunden. Das Fell war so verfilzt und verkotet, die Krallen so lang, dass der Hund nicht mehr aufstehen konnte. Der Schwanz war aufgrund eines offenen Bruchs bereits nekrotisch. Am Ober- schenkel befand sich eine ältere, große, offene Wunde, in der Hunderte von Maden lebten. Der Hund wurde bei lebendigem Leibe aufgefressen. Er muss schon seit vielen Monaten, wenn nicht Jahren, furchtbar gelitten haben. Leider kam für „Joshi“ jede Hilfe zu spät; er musste von einer Tierärztin eingeschläfert werden, um ihn von seinen Leiden zu erlösen. Der Halter des Hundes konnte inzwischen ermittelt werden. Es stellte sich heraus, dass bereits 2008 aufmerksame Anwohner die Behörden auf den schlechten Zustand des Hundes und weiterer in der Familie lebenden Tiere hingewiesen hatten. Der Halter habe damals alle Auflagen des Veterinär-amtes erfüllt und sei danach nicht mehr kontrolliert worden. Joshis furchtbarer Leidensweg hätte also verhindert werden können. Wir wollen seiner gedenken und Wege finden, ähnliche Schicksale in Zukunft zu verhindern.

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So wurde Joshi gefunden...                     ... und so hätte er aussehen können.

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Unser Anliegen:

 

·         Wir wünschen eine friedliche Demonstration. Die Veranstalter distanzieren sich ausdrück-lich von jeder Art von Hetzkampagne. Bitte keine Selbstjustiz und keine Randale, das schadet nur der Sache. Wir fordern:

  • eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

  • mehr Handhabe für Tierschutzvereine, z.B. in Form von Nachkontrollen.

  • eine konsequentere Anwendung des Tierschutzgesetzes, welches neben Geld- auch Freiheitsstrafen vorsieht. Bei Verbrechen an Tieren soll der Strafrahmen ausgeschöpft werden.

  • schnellere Verhängung von Tierhalteverboten.

  • mehr Zivilcourage bei der Bevölkerung: nicht wegschauen, sondern handeln!

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Tiere dürfen nicht länger als Sache verwaltet werden!

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18. Mai 2010:

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Die ersten Bilder zum Jeder-Hund-Rennen auf der Homepage der Offenbach Post können Sie nachfolgend bewundert:

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http://www.op-online.de/nachrichten/offenbach/jeder-hund-rennen-fotostrecke-754938.html

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Und hier noch der Artikel, der heute (10. Mai 2010) auf der 1. Seite des Offenbacher Teils der Offenbach Post  abgedruckt ist – mit megagroßem Bild:

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http://www.op-online.de/nachrichten/offenbach/jagd-falschen-hasen-754604.html

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01. Oktober 2009:

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Zum Welttierschutztag

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Der 4. Oktober, der Tag des heiligen Franziskus von Assisi wird international von Tierschützern als „Welttierschutztag“ für Informationsveranstaltungen genutzt. Franz von Assisi - Begründer des Ordens der Franziskaner und Schutzpatron der Tiere - sah das Tier als lebendiges Geschöpf Gottes und als Bruder der Menschen an. Auch das allerkleinste Lebewesen betrachtete er als gottgewollt und daher schützenswert. Der Ordensstifter starb am 3. Oktober 1226 in Assisi und wurde schon zwei Jahre nach seinem Tod, am 4. Oktober 1228, heilig gesprochen.  1924 plädierte der Schriftsteller und Tierfreund Heinrich Zimmermann vor Berliner Tierschützern für die Einführung eines Welttierschutztages. Bereits am 4. Oktober 1925 fand im Berliner Sportpalast die erste Veranstaltung statt. Trotz viel Beifall und großer Zustimmung wurde sein Antrag erst einige Jahre später, im Mai 1931 auf dem internationalen Tierschutzkongress  in Florenz angenommen. Seitdem wird der Welttierschutztag international begangen und trägt erheblich zur Verbreitung des Tierschutzgedankens bei. Nach Kriegsende 1945 wurde dieser Tag, mit Zustimmung der ausländischen Gremien, im Jahre 1950 auch wieder in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

 

(Quelle: Deutscher Tierschutzbund)

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23. September 2009:

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Ein Film von Jürgen Märtens-Kehr, Mörfelden-Walldorf - Hintergründe und Erfahrungen mit erlaubnispflichtigen Hunden. Sehen Sie sich hier den Film von Herrn Märtens-Kehr in voller Länge an mit einem Klick auf das Vorschaubild.

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02. September 2009:

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Unser diesjähriges Tierheimfest war - wie immer - ein voller Erfolg und hat viel Spaß gemacht. Sehen Sie sich unter "Veranstaltungen" die ersten Fotos an.

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09. August 2009:

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09. August 2009:

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ESO verringert Unfallrisiko am Tierheim Seit Anfang 2009 unterstützt die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft den Offenbacher Tierschutzverein im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Seit Montag, den 27. Juli können die vierbeinigen Bewohner des Offenbacher Tierschutzvereins und ihre Halter die Straße sicherer passieren. Dank eines, durch den ESO montierten, Verkehrsspiegels kann der Straßenverkehr Am Wetterpark nun besser eingesehen werden. Der Spiegel wurde auf Grund eines Verbesserungsvorschlages von Claudia Gromek angebracht. Sie führt, gemeinsam mit anderen Mitarbeiterinnen und Vereinsmitgliedern mehrmals täglich die im Tierheim lebenden Hunde über die Straße auf die gegenüberliegende Auslauffläche. Nicht selten kam es für Halter/in und Vierbeiner dabei in der Vergangenheit zu Schreckmomenten, da das vorgeschriebene Tempolimit nicht von jedem Verkehrsteilnehmer eingehalten wird und die Ecke schwer zu überschauen war. Unser Vorsitzender Andreas Franke legt bei der Montage durch ESO Mitarbeiter Herbert Hahn selbst mit Hand an, um den richtigen Winkel für die Montage des Spiegels zu finden. 

 

Vielen Dank!

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30. Juli 2009:

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Immer wieder Ärger mit dem Impfpass

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Bei zahlreichen „Hunde-Veranstaltungen“ (Ausstellungen, Hunderennen, usw.) mit unseren vierbeinigen Freunden kommt es leider immer wieder zu Ärger mit dem Impfpass.

Die Veranstalter müssen (oft gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt) auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß Tollwut-Verordnung achten. Leider sorgt dies immer wieder für Ärger aufgrund fehlerhaft ausgefüllter Impfpässe oder fehlender Informationen über die Gültigkeit von Impfungen.

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Beispiel:

Bei dem letzten „Jeder-Hund-Rennen“ im Mai 2009, bei dem der Tierschutzverein Offenbach e.V. als Mitveranstalter fungierte, gab es mehrfach Ärger wegen nicht vollständig ausgefüllter Impfpässe.

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Die Rechtslage dazu sieht aktuell so aus:  

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Ein wirksamer Impfschutz liegt nur vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut

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a)     im Falle einer Erstimpfung (bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten) mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt oder

b) im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung

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Entscheidend ist, dass der Nachweis der Impfung durch eine tierärztliche Bescheinigung (in der Regel Eintragung im Impfpass bzw. Heimtierausweis) zu erbringen ist. Aus dieser Bescheinigung müssen, damit diese anerkannt werden kann, folgende Angaben hervorgehen:

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a)            Name und Anschrift des Tierbesitzers

b)            Rasse und Geschlecht des Tieres sowie Farbe, Art und Zeichnung des Felles

c)            Datum der Tollwutschutzimpfung sowie Art, Hersteller und Kontroll-Nr. des verwendeten Impfstoffes.

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Die meisten Schutzimpfungen gegen Tollwut sind länger als 12 Monate (oft bis zu 36 Monate) wirksam. Obwohl dies allgemein bekannt ist, gilt die rechtliche Sichtweise, dass diese längere Wirksamkeit durch den Impftierarzt mit einem entsprechenden Zusatz im Impfpass zu bestätigen ist. Das Veterinäramt ist hierbei zum Schutz aller Hunde sehr streng und lässt keine Ausnahmen zu! Auch die Argumentation, dass das Tier aus einem tollwutfreien Bezirk stammt und keine Anzeichen einer Tollwuterkrankung erkennbar sind, nutzt dabei nichts.

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Die einzige Ausnahme von diesen Regelungen gilt für Hunde im Alter von weniger als vier Monaten, die noch nicht gegen Tollwut geimpft werden konnten. Diese dürfen zu Veranstaltungen zugelassen werden, wenn für sie eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass das Tier aus einem tollwutfreien Bezirk stammt und am Tag der Ausstellung der Bescheinigung frei von klinischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung befunden worden ist. Die Gültigkeit einer solchen tierärztlichen Bescheinigung ist auf 10 Tage begrenzt. Auch hier gibt es leider oft den Irrtum, dass junge Hunde die noch nicht geimpft werden konnten, keine Bescheinigung brauchen.

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Das waren jetzt viele Paragraphen, diese sind aber letztlich zum Schutz der Tiere gemacht worden. Falls wir, als Veranstalter, uns nicht an die entsprechenden Vorgaben des Veterinäramtes halten, können diese uns mit Geldbußen belegen und die Veranstaltung verbieten.

Daher unsere Bitte an Sie: Im eigenen Interesse beachten Sie bitte die Vorschriften und überprüfen Sie, nach erfolgter Schutzimpfung, immer gleich den Impfpass. So können Sie direkt erkennen, ob der Tierarzt alles ordnungsgemäß eingetragen hat.

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Stand der Informationen: erstes Halbjahr 2009 / Änderungen vorbehalten

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22. Juni 2009:

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Kleiner Travis, wie es weitergeht....

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Nachdem  der Verdacht auf Muskelschwäche (Myasthenia gravis) durch eine Untersuchung der Veterinärmedizinischen Universitätsklinik glücklicherweise ausgeschlossen werden konnte, waren weitere Untersuchungen in Gießen notwendig, um der Ursache von Travis geschwollenen Hinterläufen auf die Spur zu kommen. Für die Diagnose waren eine Szintigrafie sowie eine Hautbiopsie der Hinterläufe vereinbart und Travis musste wegen der für die Untersuchung notwendigen Narkose über Nacht stationär  aufgenommen werden.

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Auf die Hautbiopsie konnte jedoch verzichtet werden, da bereits bei der ersten Untersuchung eine Diagnose gestellt werden konnte: Bei unserem Travis wird das Kontrastmittel nicht an die notwendige Stelle weitergeleitet, was darauf hinweist, dass Travis eine angeborene „Lymphschwäche“ die sich in Lymphödemen äußert, hat. Zur Behandlung gehören kühlende Bandagen, Stützstrümpfe und Lymphdrainage - wie bei Menschen auch. Der erste, schlimme Verdacht auf Muskelschwäche begründete sich ja auf seine erweiterte Speiseröhre. Deshalb bekam er auf Anraten der Uni Gießen  Medikamente gegen diese Erkrankung. Sein Erbrechen kurz nach der Futteraufnahme und seine schnelle Ermüdbarkeit haben sich danach deutlich gebessert, eine erwünschte „Nebenwirkung“ der Medikation. Das Medikament wird von ihm gut vertragen, deshalb soll er dieses weiter bekommen.

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Travis ist seit seinem ersten Besuch in Gießen sichtbar gewachsen und hat  zugenommen.  Trotzdem wird er sein Leben lang auf besondere Fürsorge durch den Menschen angewiesen sein.  Wir alle sind sehr erleichtert, dass Travis nun doch eine Zukunft hat. Nach dem ersten Besuch in der Giessener Uni waren wir aufgrund der geäußerten Diagnosen über seine Zukunftsaussichten sehr deprimiert. Mittlerweile hat Travis sogar ein neues Zuhause gefunden, wo man sich seiner Erkrankung annimmt. Danken möchte ich allen, die durch einen  Spendenaufruf in der Offenbach-Post dazu beigetragen haben, die nicht unerheblichen Kosten für die angefallenen Untersuchungen, mit einer Geldspende zu unterstützen.

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Gudrun Lincke

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17. Juni 2009:

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„Nimmst du mein Tier – nehme ich dein Tier“

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heißt die Urlaubsaktion des Deutschen Tierschutzbundes, an der sich der Tierschutzverein Offenbach e.V. auch in diesem Jahr wieder beteiligt.

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Tierheime müssen ihre Kapazitäten für Notfälle und Fundtiere freihalten. Sie können daher oft  keine Pensionstiere aufnehmen, helfen aber durch die oben genannte Aktion Tierfreunden, untereinander Kontakt aufzunehmen und eine private Tierbetreuung während Herrchens/Frauchens Urlaub zu finden.

Wenn Sie liebe Tierfreunde einen Urlaubsplatz für Ihren Vierbeiner suchen oder während der Ferienzeit vorübergehend ein Tier betreuen möchten, dann melden Sie sich bitte im Tierheim (Telefon: 069 / 85 81 79).  Dort erfahren Sie alles weitere.

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Die ausführliche Broschüre „Tier und Urlaub“ erhalten Sie im Tierheim zu den Öffnungszeiten oder gegen Einsendung eines 1,45 EUR frankierten Rückumschlages in DIN A 5 Größe. Sie enthält viele praktische Ratschläge wie z.B.: Wie finde ich einen geeigneten Betreuer, welches Tier reist gerne, welches bleibt lieber Zuhause. Tipps gibt es aber auch für Vierbeiner die mit in den Urlaub fahren dürfen. Da geht es unter anderem um den richtigen Transport bei Flug- und Bahnreisen, den rechtzeitigen Tierarztbesuch, was gehört ins Reisegepäck und vieles mehr.

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Für Katzen stehen in unserem Tierheim begrenzt Pflegeplätze zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig im Tierheim telefonisch (069 / 858179) oder info@tierschutzvereinoffenbach.de.

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02. März 2009:

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Presseinformation des Landestierschutzbeauftragten Hessen:

Landestierschutzbeauftragte: Handaufzucht bei Papageien ist tierschutzrelevant! Lesen Sie hier mehr.

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